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   BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90   

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https://dejure.org/1991,1734
BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90 (https://dejure.org/1991,1734)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90 (https://dejure.org/1991,1734)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - BReg. 2 Z 158/90 (https://dejure.org/1991,1734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 873; ErbbauVO § 1 Abs. 2, § 2 Nr. 4, § 5, § 6 Abs. 2, § 11; GBO § 13, § 29 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Auslegung eines Erbbaurechtsvertrages; Anforderungen an den Beginn des Erbbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 718
  • Rpfleger 1991, 303
  • BayObLGZ 1991 Nr. 17
  • BayObLGZ 1991, 97
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 22.02.2010 - 34 Wx 3/10

    Zulässigkeit einer Benutzungsdienstbarkeit: Nutzung von Zimmern bzw.

    Weil die zur Eintragung erforderlichen Erklärungen nicht vorliegen, scheidet eine Zwischenverfügung aus (Hügel/Zeiser GBO § 18 Rn. 17); der Antrag muss sofort zurückgewiesen werden (Senat vom 5.2.2010, 34 Wx 116/09; BayObLGZ 1991, 97/102; Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 6; § 77 Rn. 14).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 2 Z 155/91

    Klare Bezeichnung des lediglich schuldrechtlichen Inhalts eines

    Den Vertragsparteien steht es allerdings frei, daneben und darüber hinaus Vereinbarungen zu treffen, die dann nicht zum Inhalt des Erbbaurechts werden und deshalb nicht dingliche Wirkung erlangen können ( BayObLGZ 1991, 97 /100 m. w. Nachw.).

    Ein Antrag, das vereinbarte Erbbaurecht "mit dem gesetzlichen und vertraglichen Inhalt" einzutragen, entspricht nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz, wenn der Erbbaurechtsvertrag auch Vereinbarungen rein schuldrechtlichen Inhalts enthält ( BayObLGZ 1991, 97 /102 oben).

    Im übrigen ergibt sich aus § 6 Abs. 2 ErbbauVO, daß der Heimfallanspruch nur bei solchen Belastungen, die nicht unter § 5 Abs. 2 ErbbauVO fallen, an die Belastung des Erbbaurechts ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers geknüpft werden kann ( BayObLGZ 1991, 97 /101 f. m. w. Nachw.; OLG Hamm Rpf leger 1986, 51/52).

    Dabei muß nicht nur der Eintragungsantrag eingeschränkt werden, sondern auch die dingliche Einigung (BayObLGZ 1991, 97/102).

  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 15 Wx 316/09

    Ausübung eines Rangvorbehalts durch einen von mehreren Miteigentümern

    Ein Mangel in dieser Beziehung muss zwingend zur Aufhebung der Zwischenverfügung im Rechtsmittelwege führen (vgl. etwa BayObLGZ 1991, 97, 102; Demharter, GBO, 27 Aufl., § 77, Rdnr. 14).
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